Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Junkernmann
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Junkerhufe
junkerieren
Junkerjahrtag
Junkerjunge
Junkerkammer
Junkernkirchhof
Junkernknecht
Junkerkompanie
Junkerlein
Junkernleute
Junkernmann
Angehöriger eines Gerichts, dessen Gerichtsherr ein Junker (V) ist
- ist ... klag furkommen, das die junkern-menner der kirchen viel schuldig sind1579/80 JbNdSächsKG. 52 (1954) 121
- rufft der richter folgenden amts angehoͤrigen gerichtsdoͤrffern, darunter dann die adelichen oder junckermaͤnner ... mit begriffen17. Jh. BilsteinGO. 532