Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jurisdiktionsgefällverwaltung

Jurisdiktionsgefällverwaltung

Behörde in ihrer Funktion als Verwaltungskasse für die Gerichtgefälle 
  • die erhebung und verrechnung der aus der justiz- und polizeiverwaltung fließenden gefaͤlle geht ... an die obereinnehmerei uͤber; sie nehmen in dieser eigenschaft den namen "jurisdictionsgefaͤll-verwaltung" an
    1832 SammlBadStBl. IV 241