Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Juristenstuhl
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übertragen für ein Rechtsprechungsorgan
- was andere juristen-stuͤhle disfalls zu thun oder zu lassen, gewohnet; solches muß einen rechtsgelehrten wenig anfechten1734 Ludewig,Anzeigen I 985Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)