Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justitialanordnung

Justitialanordnung

Anordnung hinsichtlich des Rechts- beziehungsweise Gerichtswesens
  • daher [sei] eine generelle kirchliche verfügung eben sowohl möglich als sich die politischen kameral- und justitial-anordnungen sr.m. auf alle erbstaaten gleich ausdehnen
    1804 Josephinismus IV 368