Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justitienwerk

Justitienwerk


I Durchführung eines großen Strafprozesses (gegen aufsässige Fürsten)
  • sieghaffte verrichtung, solches grossen justitien-wercks, und gemeinen nutzen execution [haben sie] belobet
    1567 RAbsch. III 256
II Gesetzgebungswerk
  • soviel ... das landrecht, land- auch hofgerichtsordnung und das ganze justicienwerk anlangt
    1594 WürtLTA.2 I 168
  • verfassungen, als da ist die hoffgerichtsordnung und das justitienwerck 
    1608 ActaBrandenb. III 451
  • 1774 Moser,Reichstage II 603
III Gerichtsorganisation
  • ein solch justitienwerk ist in denen kaiserlichen resolutionen festgesetzet
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 523
IV wie Justitienwesen 
  • [daß der Bischof] des justizienwerks reformation als eine hochnotwendigkeit nit widerachten
    1567 Münster/O.E. Weinreich, Der Zivilprozeß nach der Münsterischen Landgerichtsordnung von 1571 ... (Münster 2004) 3
  • daß ... mit verwaltung der stadt ämbter unde güter, auch des justitienwerkes, ... bis dahero großer mangel ... gespüret
    1599 Rigafahrer 225
  • daß wir das justitien-werck im cammergericht, mit dem was wir unser ampts-cammer aufgetragen, ... nicht vermenget wissen wollen
    1695 CCMarch. II 1 Sp. 205
V Gerichte und Justizbehörden eines Landes
unter Ausschluss der Schreibform(en):