Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizamt

Justizamt


I Gerichtsbezirk und darin dessen leitendeBehörde, manchmal auch als verwaltende Behörde tätig

I 1 in Preußen (durch Verstaatlichung der Patrimonialjustiz entstanden)
I 2 in anderen Staaten
  • habt ihr wohl daran gethan, daß ihr ... nicht nur ... auf ... auszahlung angetragen, sondern auch an das justiz-amt zu Hardisleben wegen deren distribution das nöthige bereits verfüget
    1780 GoetheAmtlSchr. I 106
  • das justitz-amt, in dessen bezirk das verbrechen geschehen
    1782 Sachsen-Weimar/Moser,ForstArch. XIV 270
  • bei dem königlichen justitzamte zu Hannover
    1788 Horst,ZauberBibl. IV 335
  • auf bloße anzeige der beitrag von unserem justizamt durch executivische anordnung herbei zu schaffen ist
    1800 GesAnhBernb. III 11
  • 1804 Wertheim/v.Berg,PolR. VI 1 S. 975
  • jeder unterthan, der einen ungestempelten frachtbrief innerhalb der zollbarriere zu gesicht bekommt, ist ... verbunden, denselben ... dem naͤchsten justiz- oder ober-zoll-amt zur weiteren untersuchung zu uͤbergeben
    1815 WirtRealIndex II 2
  • an alle herzogliche justizaͤmter und gerichte
    1817 VerordnAnhDessau II 303
  • 1818 Weber,SachsKR. I 1 S. 376
  • die justizaͤmter (criminal- und ober-aͤmter, kuͤnftig oberamts-gerichte) bezahlen die saͤmmtlichen kosten der bei ihnen vorkommenden criminal-untersuchungen
    1819 Reyscher,Ges. XVIII 1140
II
jedes 1Amt (II 3) im Justizbereich
  • daß derselbe in einem anderen justiz- oder administrativen amte angestellt werde
    1820 SammlBadStBl. I 820
unter Ausschluss der Schreibform(en):