Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizbürgermeisterstelle

Justizbürgermeisterstelle

  • wenn ... die wahl wegfaͤllt: so muß ... die regierung ... sich bemuͤhen, selbst ein geschicktes subjectum zu der dirigirenden policey- und justitz-burgemeister-stelle ausfuͤndig zu machen
    1778 NCCPruss. VI 1325