Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizfach
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Justizeifer
Justizeinrichtung
Justizeinrichtungsakte
Justizeinrichtungssache
Justizerteilung
Justizfach
- das justizfach ... das hauptsaͤchlichste ist, in welchem sich diese theilnahme [der] (landesunterthanen am reichssysteme) aͤussert1800 Klotz,Gerichtsbarkeit 117Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Tübingen
- die landesbeamten sowohl des justiz- als cameral fachs1807 Reyscher,Ges. XVIII 24Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bei dienstes-erledigungen im justizfache1811 RepStaatsVerwBaiern I2 13Faksimile - in Google Books
- AmtsBlWestf. 1 (1816) 2
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- daß in ... dem justiz ... fach alle beamten durch die immer vermehrten arbeiten ..., so sehr beschäftigt ... sind, daß ihnen für das wißenschaftliche keine zeit übrig bleibt1816 GoetheJb. 9 (1888) 40