Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizmittel

Justizmittel


I hier: rechtlich zulässiger Akt bei der peinlichen (II) Frage
  • nun sie ... 3 scharfe torturn und über adhibierte geistliche und zuleßliche justicmittel nichtes bekhennen wollen
    1677 ZSteir. 6 (1909) 40
II wie Justizstelle (I)