Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizoberaufseher
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Justizoberaufseher
höherer Staatsbediensteter zur Dienstaufsicht über die Richter
- eine weise regierung [muß] eine sehr genaue aufsicht auf dieselben [Richter] haben; und sich hierzu entweder gewisser justizoberaufseher bedienen, die in ihrem angewiesenen kreise bestaͤndig herum reisen, und auf die richter eine besondere aufmerksamkeit haben1758 v.Justi,Staatsw. I 138Faksimile (ca. 87 KB)