Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizoberaufseher

Justizoberaufseher

höherer Staatsbediensteter zur Dienstaufsicht über die Richter
  • eine weise regierung [muß] eine sehr genaue aufsicht auf dieselben [Richter] haben; und sich hierzu entweder gewisser justizoberaufseher bedienen, die in ihrem angewiesenen kreise bestaͤndig herum reisen, und auf die richter eine besondere aufmerksamkeit haben
    1758 v.Justi,Staatsw. I 138