Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizpächter

Justizpächter

Pächter einer Gerichts(barkeit)
  • [das Verpachten der Gerichte] aber nur gelegenheit giebet, daß die unterthanen durch dergleichen justizpächter ... gedrücket ... werden
    1748 ActaBoruss.BehO. VII 652