Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Käffer

Käffer

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Dachsparren
  • "bringt einer eine Ladung käffere, so zahlt er als Marktabgabe das bant, nämlich das Holz zur Sperrung der Haltekette" 
    oJ. TrierJb. 9 (1958) 24