Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereianlehen

Kämmereianlehen

Anleihe bei einer Kämmerei (I) 
  • daß ... se. maj. ein gleichmaͤßiges kaͤmmerey-anlehn zum siebenjaͤhrigen kriege sofort ... abgetragen haben
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 623