Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereigüteranschlag
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Kammereigenbehörige
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Kämmereigespann
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Kämmereigrund
Kämmereigrundstück
Kämmereigut
Kämmereigüteranschlag
- specialiter lieget ihm [kammerdirector] ob, sobald der präsident die domänenanschläge durchgegangen, ein gleiches sowohl davon als denen kämmereigüteranschlägen zu besorgen1753 ActaBoruss.BehO. IX 688