Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereigüteranschlag

Kämmereigüteranschlag

  • specialiter lieget ihm [kammerdirector] ob, sobald der präsident die domänenanschläge durchgegangen, ein gleiches sowohl davon als denen kämmereigüteranschlägen zu besorgen
    1753 ActaBoruss.BehO. IX 688