Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereiherr

Kämmereiherr

  • schall ein erbar rath, de chemereyeherrn vnd secretarien, dußes gemenen gudes ... inkumpffe ... den verordneten der chemereye ... in truwer vorwesunge de entfanginge vnd vthgaue dieser stadt tho bedeenen vnd warende ... auergeuen
    1611 HambGSamml. II 451