Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereischreiber

Kämmereischreiber

I
  • solches läufet allemal unter die restanten, so von dem cämmerei- und cassa-schreiber extrahiret werden
    nach 1677 QKielVerf. 24
  • und soll ihn [d. leichen-besteller] ... von dem caͤmmerey-schreiber wochentlich eine liste der verstorbenen gegeben werden
    1725 CCMarch. V 1 Sp. 106
  • eyd des caͤmmerey-schreibers 
    1766 HambGSamml. II 553
  • war es alte sitte, ... daß Hippocras ... und alter Rheinwein von würdigen beamten, dem gerichtsactuar, dem cämmereyschreiber, ... umhergereicht wurden
    1823 ZLübG. 40 (1960) 73
  • oJ. Foltz,DanzigSthh. 107
  • Foltz,DanzigSthh. Register 595
II
  • der inbegriff der personen ... ist künftig nicht mehr ortsgericht, sondern städtische kämmerei; ... der schreiber kämmerei-schreiber zu nennen
    1805 Kropatschek,KKGes. XX 253
unter Ausschluss der Schreibform(en):