Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmerling

Kämmerling

, Kammerling
I Inhaber eines Hofamts; Bediensteter eines Fürsten
  • 1 höherer Bediensteter, Kammerherr, Schatzmeister; geht unscharf über in I 2 
  • 2 Kammerdiener
  • 3 insbesondere als Übersetzung von cubicularius 
II im geistlichen Bereich
  • 1 Kardinalkämmerer
  • 2 erzbischöflicher Kämmerer
  • 3 bei einer religiösen Bruderschaft
IV herrschaftlicher Handwerker (Schneider)
V als Beauftragter der (gerichtlichen) Obrigkeit
VI Höriger; wie Kammerknecht (III) 
VII Besitzer eines kleinen Weinguts