Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kahnführer

Kahnführer

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vgl. Kahnfahrer
  • kein hacke ... ingleichen kein kahnführer soll vormittage auf gewinn keinerley kaufe thun
    um 1630 GubenRB. 26
  • 1643 ProtBrandenbGehR. II 42
  • in unsern [kurfürstlichen] zoͤllen allerhand unterschleiffe ... einschleichen, indem ... schiffleute und kahn-fuͤhrer ..., da die thore geschlossen werden sollen, ... mit ungestuͤm zu unseren zoll-verwalteren hinkaͤmen, und ihre zoll-zettul forderten
    1679 CCMarch. IV 1 Sp. 109
  • befehlen ... seine koͤnigliche majestaͤt allen in dero koͤnigreich ... wohnhafften als durchreisenden ... kahn- chaisen- und karrenfuͤhrern ... aller mitnehm- und bestellung der verschlossenen briefe ... sich zu enthalten
    1719 CCMarch. IV 1 Sp. 1048
  • 1782 NCCPruss. VII 1855
unter Ausschluss der Schreibform(en):