Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalendergeld

Kalendergeld


I "Neujahrspende, die in ält. Zeit an die niederen landschaftlichen Beamten gegeben wurde" Unger,SteirWsch. 375

II Erlös aus dem Verkauf von Kalendern
  • verlag derer vom churfürstl. astronomo verfertigten calender, welche man den buchbindern ... verkauffen wird, ... von solchen calendergeldern nun werden folgende ausgaben zu thun seyn
    1700 PreußAkUB. I 67
III als Besoldungsanteil eines Rechners und Zunftmeisters
IV Abgabe neuernannter Domherren zum Druck der Hochstiftskalender
  • [jeder neue Domherr zahlt in Zukunft 12 Rthlr.] kalendergeld 
    1734 ZWestf. 105 (1955) 202
V Abgabe der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Juden
  • die jaͤhrlichen schutz-gelder sowohl als die chargen- servis- calender- und montis pietatis-gelder, sollen quartaliter richtig und unfehlbar ... bezahlet werden
    1756 NCCPruss. II 127
  • oJ. KleveJudProt. 115 [hierher?]