Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalendergeld
Artikel davor:
Kalbmonat
Kalbzeit
Kalbzins
Kaldaunenbank
Kaldaunenwäscher
(Kale)
Kalenberg
Kalenderänderung
Kalendereinrichtung
Kalendergattung
Kalendergeld
I
"Neujahrspende, die in ält. Zeit an die niederen landschaftlichen Beamten gegeben wurde" Unger,SteirWsch. 375
II
Erlös aus dem Verkauf von Kalendern
- verlag derer vom churfürstl. astronomo verfertigten calender, welche man den buchbindern ... verkauffen wird, ... von solchen calendergeldern nun werden folgende ausgaben zu thun seyn1700 PreußAkUB. I 67
IV
Abgabe neuernannter Domherren zum Druck der Hochstiftskalender
- [jeder neue Domherr zahlt in Zukunft 12 Rthlr.] kalendergeld1734 ZWestf. 105 (1955) 202
V
Abgabe der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Juden
- die jaͤhrlichen schutz-gelder sowohl als die chargen- servis- calender- und montis pietatis-gelder, sollen quartaliter richtig und unfehlbar ... bezahlet werden1756 NCCPruss. II 127Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- oJ. KleveJudProt. 115 [hierher?]