Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalkhof

Kalkhof

Kalklager beziehungsweise Umschlagplatz von Kalk 
  • die administration des kalkhofes ... unter obsicht zweener herren des raths von dazu absonderlich deputirten vier buͤrgern verwaltet werden soll
    1695 HambGSamml. II 51 [ebd.ö.]