Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalthans
Artikel davor:
Kalminkwirker
kalt
Kaltbruder
Kalte
Kälte
Kalteisen
Kältemond
Kaltenherberge
kalterkehren
Kaltfastenhaus
Kalthans
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I
Angeber, Denunziant
- es werden aber totengräber, hundeschläger, kalthansen und ander dergleichen schindergesinde, das sich verunreinigt, dahin an das gericht gewiesen1584 Peuckert,Alchymist 62
- oJ. DWB. V 90f.
- banditen, kalthansen, einbrecheroJ. ElsWB. I 358
- oJ. Götze,FrühnhdGl.7 130
II
im Rahmen eines offiziellen Brauches
- in disem bad wirt ein schultheiß erwelet ..., deßgleichen ein ... kalthanß ... so nach der suppen das gericht besitzen vnnd die vnzucht, so daselbst ... begangen, wol straffen vnd abstellen mögen1578 Aargau/Martin,DBadewesen 314