Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameral-

Kameral-

abgeleitet aus cameralis (von camera, vgl. dazu Kammer, insbesondere I, II und IV) als Bestimmungswort in Kompositen, die Gegenstände der fürstlichen (Kammer- bezw. Finanz-) Verwaltung und Wirtschaft sowie der Finanz- bezw. Staatswirtschaftslehre bezeichnen

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