Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralamtsführung
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Kameralamtsführung
- der holzaufwand, welcher mit der cameralamtsfuͤhrung verbunden ist, wird nach den laufenden preisen zu geld berechnet1819 Reyscher,Ges. XVIII 231Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)