Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralerträgnis

Kameralerträgnis

wie Kameraleinkünfte 
  • schwere kriege haben vermutlich verursachet, daß die noch übrigen cameralgüter versetzt und verpfändet, auch solches durch die nachfolger nicht erleichtert worden, dergestalten, daß die vorgefundene cameralerträgnüsse kaum 80.000 gulden erreichen
    1750 MarTherPTest. 40