Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralforstamtssession

Kameralforstamtssession

  • hat derselbe [d. kameralforstamtskommissar] sich zu befleissen ... daß ... jene sachen so ihme waͤhrend der woche zugestellet werden, in der naͤchsten cameralforstamts-session in wirklichen vortrag kommen
    1787 Moser,ForstArch. I 37