Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralgeld

Kameralgeld

Abgabe?
  • freyung von allen extraordinairen ahnlagen, welchess kein cameral-gelder währen
    1691 AnnNassau 19 (1886) 127
  • die churfürstliche cammeral und gemeine gelder nicht gehoben und ... entrichtet und angeführt werden können
    1741 Schaab,GJudMainz 325
  • niemal eine vermengung der kammeralgelder, und der finanzen mit dem stiftungsvermoͤgen geschehen ist
    1787 HdbchÖstGes. XIII 506
  • indem derselbe sogar meine kameral-gelder so bestrickt hat, daß ich nicht einmal nothleidenden 3 bis 4 fl. ... auszahlen laßen ... kann
    1802 MainfrH. 26 (1956) 58