Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralhof

Kameralhof

  • kameralhof ... ist die behoͤrde welche die kronseinkuͤnfte der statthalterschaft verwaltet
    1795 IdLiefl. 105
  • privatgesuche ..., welche ... bei den ... kameralhoͤfen, ... eingereicht werden
    1812 SammlLivlLR. II 1019