Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralhofbuchhalterei

Kameralhofbuchhalterei

  • das ... die ... andere neu zugewachsene [buchhalterei] aber cameralhofbuchhalterei sich nennen ... solle
    1751 Kretschmayr-Walter II 336 Anm.
  • an dem kayserlichen hof ist forderist die cameral-hof-buchhalterey, welche besteht in dem cameral-hof-buchhalter
    1754 Moser,Hofr. I 163
unter Ausschluss der Schreibform(en):