Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralverrichtung

Kameralverrichtung

I Vorgang im Kameralverfahren (beim Reichskammergericht)
  • daß ... ohne einig ferneren anstand darzu gethan werde, pari passu das cammer-gericht ... zu eröffnen, und die cameralverrichtungen und administration der justitz ... alsobalden wieder in stand zu bringen
    1706 Faber,Staatskanzlei XI 183
II Vorgang bei der Kameralverwaltung 
  • hat ... solche [bestallungen] ... die kammer aber wegen der cameral-verrichtungen und hebung zu entwerfen
    1746 ActaBoruss.BehO. VII 123