Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralwaldaxt
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Kameralwald
Kameralwaldamtsprotokoll
Kameralwaldaxt
behördliche Axt, mit der das zu schlagende Holz gezeichnet wird
- nach der bisherigen gewohnheit [soll] sowohl die cameral- als forstmeistereiwaldaxt angeschlagen werden1787 Kurpfalz/Moser,ForstArch. I 43Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)