Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralwaldaxt

Kameralwaldaxt

behördliche Axt, mit der das zu schlagende Holz gezeichnet wird
  • nach der bisherigen gewohnheit [soll] sowohl die cameral- als forstmeistereiwaldaxt angeschlagen werden
    1787 Kurpfalz/Moser,ForstArch. I 43