Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralwegmaut

Kameralwegmaut

deren Ertrag dem Kamerale zufällt
  • die leitung des salzverschleisses, der ... aufschlaͤge und kammeralwegmaͤuthen soll ... von den laͤnderzolladministrazionen besorget ... werden
    1785 HdbchÖstGes. VIII 198