Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralwiese

Kameralwiese

zum Kammergut gehörig
  • der ort Platten, ... ist ... zum haus Esch ... besonders frohnpflichtig, alle jahre 4 pflug zum habersäen zu geben, ... auch jeder bürger einen tag kameralwiesen zu butzen
    1786 TrierChr. 10 (1914) 120