Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralwirtschaft

Kameralwirtschaft

  • ein wirthschaftsgeschäft aber, welches mehr kostet, als es einbringt, ist ein schlechtes geschaͤft, und nach den regeln einer guten kameralwirthschaft ganz verwerflich
    1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 45