Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralzahlamt

Kameralzahlamt

die Kassengeschäfte einer Kammer 
  • verordnen, daß ... alle cameralzahlämter ... ihre cassarechnungen ... bei ausgang jeden quartals ... einschicken sollen
    1745 Kretschmayr-Walter II 62
  • 1794 Kropatschek,KKGes. III 51
  • um endlich in ansehen derjenigen beamtenkinder, fuͤr welche bisher bei dem oberoͤstr. kammeralzahlamte pensionen ... angewiesen worden sind, die genaue vorschreibung bei der staatshauptbuchhalterei ... veranlassen zu koͤnnen
    1794 Kropatschek,KKGes. IV 81
  • fand man sich ... bewogen ... einen vorschuß ... bei dem k. k. cameral-zahlamte anzuweisen
    1819 GrillparzerAkten. 372 [ebd. 72]
  • 1821 ArchKathKR. 74 (1895) 80
  • 1824 KropatschekForts. 24 S. 84
unter Ausschluss der Schreibform(en):