Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaminfegereiwesen

Kaminfegereiwesen

  • daß die ... unterthanen mit dem ... camingelt weiter nicht onerirt, sondern das caminfegerey-wesen wieder in den alten stand ... restituirt werden solle
    1739 Reyscher,Ges. XIV 233
  • 1822 SammlBadStBl. I 249