Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaminfegermeister

Kaminfegermeister

  • unsere im land befindliche camin-feger-meister, die wir darzu [zur besseren Einrichtung der Kaminfegerei] bestaͤttiget haben
    1736 Reyscher,Ges. XIV 182
  • ein geschaͤfft, womit der camin-feg-meister ... das gantze jahr hindurch zu thun ... hat
    1736 Reyscher,Ges. XIV 183