Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kamingeld

Kamingeld

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I Abgabe für das Kaminfegen
  • daß die ... unterthanen mit dem ... camingelt weiter nicht onerirt, sondern das caminfegerey-wesen wieder in den alten stand ... restituirt werden solle
    1739 Reyscher,Ges. XIV 233
  • es müsste durch zwölf jahre jedes haus ohne unterschied 40 kr. kamingeld zahlen
    1767 ZMährSchles. 12 (1908) 58 [urk.?]
II Gebäudesteuer, nach dem Kamin veranschlagt
  • 1739 Reyscher,Ges. XIV 233
  • camin-geld, oder wie solches anderwerts genennet wird, heerd-recht-zins, ist eine art von ... steuren, welche nach den feuer-staͤtten ... entrichtet werden
    1755 Hellfeld II 817
  • es musste durch zwölf jahre jedes haus ... 40 kr. kamingeld, zahlen
    1767 ZMährSchles. 12 (1908) 58
  • 1775 Adelung II 1479
  • das kamingeld, diejenige abgabe an die obrigkeit ... welche ... nach der zahl der kamine ... gegeben wird
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 100
unter Ausschluss der Schreibform(en):