Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammeragent

Kammeragent

I einer, der geschäftliche Angelegenheiten eines Hofes (VIII 4) besorgt
II wie Kammerprokurator 
  • keinem kammeragenten wird verstattet, eine sache auszulösen, die er nicht unterschrieben [hat]
    1756 ActaBoruss.BehO. X 541