Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammeranlage

Kammeranlage

Anlage (I) für den Reichskammergerichtsunterhalt
  • auch die freye reichs-ritterschafft [ist] mit der cammer-anlage zu belegen
    1653 Moser,Beitr. 12
unter Ausschluss der Schreibform(en):