Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerarbeit

Kammerarbeit

an einer fürstlichen Kammer (V 2) 
  • haben wir befunden, daß die aembter und andere kammerarbeit nicht gehörig repartiret worden
    1711 ActaBoruss.BehO. I 151
  • [leute] welche man bei der vorfallenden kammerarbeit extraordinarii gebrauchen könnte
    1714 ActaBoruss.BehO. II 64
  • die kammer-arbeiten selbst geschehen auf mancherley weise
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 251