Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerdienersdienst

Kammerdienersdienst

  • daß [Kaiserin Maria Theresia den Kammerdiener Ph. Sch.] in ansehung seiner ... erwiesener cammerdienersdienste zu dero schatzmeisteradjuncten mit beibehaltung der zeitherig genossenen cammerdienersbesoldung [ernannt habe]
    1751 JbKunsthistKaiserh. 24 (1903) p. 2
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