Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammereigenbehörige
Artikel davor:
Kämmereiextrakt
Kämmereiforst
Kämmereifunktion
Kämmereigarten
Kämmereigebäude
Kämmereigebühr
Kämmereigefälle
Kämmereigehalt
Kämmereigeld
Kammereigen
Kammereigenbehörige
Eigenhöriger einer Kammer (VI)
- formular eines ... colonatcontrakts nach welchem einem vormaligen cammereigenbehörigen [des Stifts Osnabrück] nach vorgängiger freilassung der hof übergeben worden18. Jh. Möser,Phant. IV 334