Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerfunktion

Kammerfunktion

Amtsbefugnisse und Pflichten der Bediensteten einer Kammer (V 2) 
  • es sollen aber bloß diejenige richterstellen combinirt werden, welche ohne präjudiz der kammer-functionen dem collegio beigeleget werden können
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 353