Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergefälle
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I
Einkünfte einer Kammer (III 1 oder IV 2)
- von wegen unseres cammer-gefälls1553 FerdBO. Art. 6Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- was sich bei denselben camergefällen auf unser [Kaiser Maximilian II.] hof- und kriegswesen anzuwenden ... sein muge1568 HofkInstr. 332Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- zudem auch i.f.dt ... das artollerywesen von ihren ubrigen camersgfällen underhalten1599 AktGegenref.2 I 562
- unser [kaiserliche] aigne cammergefell ... thails verkaufft, thails versezt1605 Mader,ReichsrMag. II 563Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- seinen ... ausstand aus denen kammergefällen entrichten zu lassen1607 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 37
- weil er aber ir.f.g. an ihren cammergefellen dadurch machtigen eintrag thut1612 Wutke,SchlesBergb. II 166Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- summa der stehenden cammergefälle 3477 fl.1615 v.d.Ohe,LünebVerw. 38
- denen [den Hauptleuten] ir besoldung ... außer dem cammergefellen ... bezalt werden soll1621 VjschrVorarlb. 1 (1917) 13
- die der kayserl. majest. ... entzogene cammergefälle restituiren1634 ZSchles. 3 (1860/61) 359
- ihrer koͤnigl. may. kammer gefaͤll1635 Span,Bergurthel 129Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [die] ambtsbesoldung auß vnßerm [kaiserlichen] fiscalischen cammergefällen erheben vnd einnehmen1647 Lehm. 515
- unsern [königlichen] regalien und cammer-gefaͤllen1667 CCMarch. IV 1 Sp. 1261Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wir [der Bischof] nicht ... gestatten ... daß unser cammergefäll mit [dem] der underthanen ... geführt werde1684 ArchUFrk. 46 (1904) 143
- zu verbesserung unserer [erzbischöflichen] ... taffel- und cammer-gefällen1691 Rive,Bauerng. 430Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- woraus [aus den regalien] etwas zu unsern [kurfürstlichen] intraden und kammergefällen fließen kann1698 Isaacsohn,PreußBeamte II 291 Anm.
- nicht daß sie [staͤnde] selbige [die reichs steuern] gantz und gar aus ihren cammer-gefaͤllen entrichten sollen1705 KlugeBeamte I2 122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie es umb die domainen- und kammer-gefälle bewandt1713 ActaBoruss.BehO. I 403Faksimile - in Google Books
- in die incumbenz unserer fuͤrstlichen cammer gehoͤrt, daß ... unsre domainen wohl administrirt, die dahero und von unsern unterthanen abfallende bestaͤndige und unbestaͤndige cammergefaͤlle zu rechter zeit ... erhoben und eingebracht ... werden1734 Brandenburg-Ansbach/Elsaeßer,BeitrKanzlei. 144Faksimile (ca. 283 KB)
- die teutschen cammer-gefaͤlle1736 Ludewig,Anzeigen II 374Faksimile - in Google Books
- 1750 Moser,Kanzlei 79
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- die teutsche fuͤrstenthuͤmer haben diese einrichtung, daß jedem regenten so viele aemter, wie auch zoͤlle, geleit, und der genuß, von allen andern regalien angewiesen, als er, zu bestreitung aller ordentlichen ausgaben, vonnoͤthen; und dieses nennen wir die teutschen cammer-gefaͤlle domainen, oder tafel-guͤther, deren ausgabe lediglich des fuͤrsten seinem willen und verlangen unterworfen1754 Hempel,JurLex. VI 1086
- die staͤnde des reichs [sind] angewiesen worden, aus ihren cammer-gefaͤllen die reichs-praestationes zu entrichten1758 Cramer,Neb. X 11
- [Überschrift:] beamte sollen vor entrichtung der hochfürstl. kammergefaͤlle die unterthanen zu abtragung anderer schuldigkeiten nicht anhalten1776 SammlVerordnWürzb. I 697
- 1780 Gabcke,DorfBauernR. 165 Anm.
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- so lange das bisthum ... nicht fundirt ist, werden die nothwendigen auslagen ... aus den kammergefällen ... bestritten werden1803 ArchKathKR. 31 (1874) 289
- 1804 Gönner,StaatsR. 384 u. 768
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- 1804 Gönner,StaatsR. 768
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- verbot der veraͤußerung der ... staats- und kammergefaͤlle1804 RepStaatsVerwBaiern I2 78Faksimile - in Google Books
- 1808 Krug,StaatswPreuß. 542
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