Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergerichtsfrist

Kammergerichtsfrist

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Frist für Rechtshandlungen am Kammergericht (II 1 c) 
  • ist nach gehaltenen ferien noch eine kammergerichtsfrist gewilliget
    1643 ProtBrandenbGehR. II 173
  • die verordnete cammer-gerichts fristen 
    1646 CCMarch. II 1 Sp. 128
  • sie [die Gemeinde] könnte den innerhalb doppelter cammergerichtsfrist beybringen, daß, was sie bißhehro dazu getahn, nicht aus schuldigkeit, sondern precariò ... geschehen sey
    1692 CöllnKons. 90
  • alß soll derjenige, dem beweiß zu fuͤhren aufferleget wird, ... in einer cammer-gerichts-frist von sechs wochen ... seine articul den commissarien zuschicken
    1700 CCMarch. II 1 Sp. 231