Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergerichtsjurisdiktion

Kammergerichtsjurisdiktion

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  • advocaten, so unter unserer cammer-gerichts jurisdiction begriffen und derselben geschworen
    1600 RAbsch. III 475
  • wegen der nicht zulänglich eingegangenen cammer-zieler, man fast nicht einmal die helfte annehmen können ..., was ... unter die cammer-gerichts-jurisdiction gehoͤret
    1754 Hempel,StaatsLex. V 746
  • es wird auch des cammer-gerichts iurisdiction fundirt per prorogationem, wenn jemand, welcher der cammer-gerichts-iurisdiction nicht unterworfen, dahin citirt wird, von freyen stuͤcken daselbst erscheinet, und recht nimmt
    1755 Hellfeld II 813
  • 1768 Cramer,Neb. 74 S. 140