Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergerichtspedell

Kammergerichtspedell

am Reichskammergericht; der ältere Pedell führt die Rechnungen des Armensäckels
Sachhinweis: Malblank,Kanzleiverf. I 255f.
  • solche schrifften ... werden ... in der audientz von denen procuratoribus dem cammer-gerichts-pedellen zugestellt
    1750 Moser,Kanzlei 493
  • 1782 Scheidemantel,Repert. I 490
  • die kammergerichts-pedellen sind diejenigen personen, welche bey den sitzungen und audienzen des kammergerichtes die rathsstube oͤffnen, und sonst die aufwartung haben
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 294