Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergerichtspfennigmeister

Kammergerichtspfennigmeister

Verwalter der zur Unterhaltung des Reichskammergerichts (Kammergericht I 2) bestimmten Reichssustentationskasse sowie die Einnahmen und Ausgaben; ursprünglich von den Ständen präsentiert, später vom Kaiser ernannt
  • zu des cammergerichts pfennig-meisters einnahm
    1654 JRA. § 9
  • Ph.J.K., kayserl. cammergerichts-pfennigmeister 
    1725 FriedbergGBl. 9 (1980) 50
  • 1754 Hempel,JurLex. VI 1170
  • [der] cammergerichtspfennigmeister ... nimmt die von den staͤnden eingehende cammerzieler in empfang, verteilt sie an die behoͤrde und berechnet einnahmen, ausgaben und ueberschus
    1782 Scheidemantel,Repert. I 490
  • das kammergericht wird von den reichsstaͤnden unterhalten, ... das geld wird an den von den staͤnden gesetzten kammergerichts-pfennigmeister geschickt
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 294