Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerkanzleidiener

Kammerkanzleidiener

  • die insinuations-gebuͤhren, sind fuͤr jede von dem cammer-canzley-diener einer parthey in deren privatsache eingehaͤndigte verordnung mit drey groschen zu bezahlen
    1793 NCCPruss. IX 1662