Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerkontor

Kammerkontor

Verwaltungsbehörde
zu Kontor
  • in st. Petersburg ... ist auch ein deutsches kammer-contoir, welches bloß unter dem senate steht, und alle kammersachen in saͤmmtlichen eroberten provinzen besorget
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 227